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Recht & Beratung

Rechtsanwalt

Rechtsanwälte beraten und vertreten Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten, außergerichtlich und vor Gericht. Die ausgeschriebenen Stellen liegen in mittelständischen Kanzleien, vielfach mit Schwerpunkt im Insolvenz-, Gesellschafts- und Erbrecht.

6 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.

Gehalt

Was man als Rechtsanwalt verdient

Monats- und Jahresbrutto nach Erfahrungsstufe, bundesweit
Erfahrung Von Median Bis Jahresbrutto Verhältnis
Berufseinstieg 3.500 € 4.300 € 5.500 € 51.600 €
Mit Berufserfahrung 4.800 € 6.000 € 8.000 € 72.000 €
Mit langjähriger Erfahrung 6.500 € 8.500 € 13.000 € 102.000 €

Die Streuung ist außergewöhnlich groß: Wirtschaftskanzleien in Großstädten zahlen ein Vielfaches mittelständischer Kanzleien in der Fläche. Verbreitet sind Umsatzbeteiligungen, die den Verdienst mit den eigenen Mandaten steigen lassen. Die Werte hier bilden mittelständische Kanzleien ab, nicht den Spitzenbereich.

Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.

Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.

Gehalt nach Bundesland

Das Berufsbild

Was ein Rechtsanwalt tut

Rechtsanwälte sind unabhängige Organe der Rechtspflege und zugleich Interessenvertreter ihrer Mandanten. Die Arbeit beginnt selten im Gerichtssaal: Zunächst wird der Sachverhalt aufgenommen, geordnet und rechtlich eingeordnet, dann werden Handlungsmöglichkeiten und Risiken bewertet und ein Vorgehen vorgeschlagen. Vieles endet außergerichtlich – mit einem Vergleich, einem Vertrag, einer Vereinbarung oder der Erkenntnis, dass ein Verfahren nicht lohnt.

Kommt es zum Prozess, folgen Schriftsätze, Beweisführung, Termine und Rechtsmittel. In den hier ausgeschriebenen Schwerpunkten sieht das unterschiedlich aus: Im Insolvenzrecht stehen Gutachten im Eröffnungsverfahren, Verwaltungstätigkeit, Anfechtungen, Massesicherung und die Kommunikation mit Gläubigern und Geschäftsführern im Vordergrund. Im Gesellschaftsrecht sind es Gründungen, Anteilsübertragungen, Satzungen und Streitigkeiten unter Gesellschaftern; im Erbrecht Nachlassplanung, Testamentsgestaltung, Erbengemeinschaften und Pflichtteilsansprüche.

Dazu kommt der kaufmännische Teil: Mandatsannahme, Kostenrecht, Fristenkontrolle, Aktenführung und in kleineren Kanzleien auch Akquise.

Wie man Rechtsanwalt wird

Der Weg ist lang und festgelegt: Studium der Rechtswissenschaft, erste juristische Prüfung, danach der zweijährige Vorbereitungsdienst als Referendariat mit Stationen bei Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltung und Anwaltschaft, dann die zweite Staatsprüfung. Erst mit deren Bestehen ist die Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer möglich; sie setzt außerdem den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung voraus. Insgesamt vergehen meist sieben bis neun Jahre.

Fachanwaltstitel – etwa für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Erbrecht oder Handels- und Gesellschaftsrecht – erfordern einen theoretischen Lehrgang und den Nachweis einer festgelegten Zahl bearbeiteter Fälle. Sie sind in spezialisierten Kanzleien faktisch Standard.

Was der Beruf verlangt

Fristen sind im Anwaltsberuf existenziell: Eine versäumte Frist ist ein Haftungsfall, der die Versicherung und die eigene Reputation betrifft. Daraus folgt eine Arbeitsweise, die Kontrolle über Vollständigkeit stellt. Dazu kommt die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte so zu schreiben, dass ein Gericht ihnen folgen kann.

Der Beruf ist mandanten- und terminabhängig; Arbeitszeiten richten sich nach Verfahren, nicht nach Bürozeiten. Emotionale Belastung ist real, besonders im Erbrecht und in Insolvenzen, wo Menschen in schwierigen Lagen beraten werden. Wirtschaftlich wird in vielen Kanzleien nach Umsatzbeteiligung vergütet, was Druck erzeugt, aber auch Spielraum schafft.

Aussichten

Die Zahl der zugelassenen Anwälte stagniert seit Jahren, während der Beratungsbedarf bleibt – gute Kandidaten sind gesucht, besonders außerhalb der Großstädte und in weniger populären Rechtsgebieten. Insolvenzrecht ist zudem antizyklisch: In wirtschaftlich schwierigen Phasen steigt die Nachfrage. Wege führen in die Partnerschaft, in eine eigene Kanzlei, in die Rechtsabteilung eines Unternehmens, als Syndikusrechtsanwalt, oder in Verbände und Verwaltung. Die Vergütung streut stark: Mittelständische Kanzleien zahlen deutlich weniger als Wirtschaftskanzleien, bieten dafür regelmäßig planbarere Arbeitszeiten.

Aufgaben

  • Sachverhalte aufnehmen, ordnen und rechtlich bewerten
  • Mandanten zu Handlungsmöglichkeiten und Risiken beraten
  • Außergerichtliche Einigungen verhandeln und Verträge gestalten
  • Schriftsätze verfassen und Verfahren vor Gericht führen
  • Gutachten und Stellungnahmen erstellen
  • Fristen überwachen und Akten vollständig führen
  • Mit Gerichten, Behörden und Gegenseiten korrespondieren
  • Kosten abrechnen und Mandate wirtschaftlich steuern

Voraussetzungen

  • Zwei juristische Staatsprüfungen und Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer
  • Berufshaftpflichtversicherung als Zulassungsvoraussetzung
  • Sicheres schriftliches Deutsch und klare Argumentation
  • Höchste Sorgfalt bei Fristen und Aktenführung
  • Verhandlungsgeschick und Belastbarkeit im Mandantenkontakt
  • Bereitschaft zur Spezialisierung, häufig bis zum Fachanwaltstitel
  • Verschwiegenheit und Unabhängigkeit als Berufspflichten

Wo man arbeitet

  • Mittelständische und spezialisierte Kanzleien
  • Wirtschaftskanzleien und Insolvenzverwaltungen
  • Rechtsabteilungen von Unternehmen
  • Verbände, Kammern und Verwaltungen
  • Gerichte und Behörden als Verfahrensorte

Der Weg in den Beruf

Studium der Rechtswissenschaft mit erster juristischer Prüfung, danach zweijähriges Referendariat mit Stationen bei Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltung und Anwaltschaft und zweiter Staatsprüfung. Danach Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer samt Berufshaftpflichtversicherung. Fachanwaltstitel erfordern Lehrgang und eine festgelegte Zahl bearbeiteter Fälle.

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