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Gehalt

Gehalt verhandeln: erst die Region, dann die Zahl

Wer seine Forderung aus dem eigenen Lebenslauf herleitet, verhandelt an der falschen Größe. Den Rahmen setzt der Ort – und erst innerhalb dieses Rahmens entscheidet sich, wo in der Spanne Sie landen.

7 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Eine Gehaltsverhandlung geht selten daran verloren, dass jemand zu leise gesprochen hat. Sie geht daran verloren, dass beide Seiten über verschiedene Größen reden. Der Betrieb denkt an einen Preis, der in seiner Branche und an seinem Standort üblich ist. Die Bewerberin denkt an ihren Lebenslauf. Beides ist berechtigt, aber nur das Zweite ist verhandelbar – und auch das nur innerhalb des Ersten.

Dieser Text sortiert die Vorbereitung deshalb von außen nach innen: zuerst der Ort, dann der Betrieb, zuletzt Sie.

Drei Fragen, die nicht dieselbe sind

Nehmen Sie sich vor dem Gespräch drei Fragen getrennt vor.

  1. Was kostet diese Tätigkeit dort, wo die Stelle sitzt?
  2. Zahlt dieser Betrieb nach Tarif oder frei?
  3. Wo innerhalb der örtlichen Spanne stehen Sie mit Ihrer Erfahrung?

Die meisten Vorbereitungen beginnen bei Frage drei und kommen bei Frage eins nie an. Das rächt sich auf zwei Arten: Man fordert zu viel und wirkt schlecht informiert – oder man fordert zu wenig und erfährt es nie.

Was der Ort mit der Spanne macht

Die Größenordnung lässt sich am Bestand dieses Portals zeigen. Für einen erfahrenen Elektroniker liegt der ausgewiesene Median in Hamburg bei rund 3.780 Euro im Monat und in Thüringen bei rund 2.980 Euro – etwa 800 Euro Abstand bei gleicher Tätigkeit und gleicher Erfahrungsstufe. Bei einer Pflegefachkraft sind es zwischen Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern rund 900 Euro (Stand 2026). Das sind Modellwerte zur Orientierung und keine amtliche Statistik. Der Abstand ist trotzdem real, und er ist größer als alles, was ein einzelnes Gespräch bewegen kann.

Dazu kommt eine zweite Ebene, die den ersten Eindruck wieder umdreht: die Preise vor Ort. Ein Bruttoabstand von 800 Euro zwischen Hamburg und Erfurt ist nach Steuern, Abgaben und Miete etwas anderes als davor. Wie man das sauber gegenrechnet, steht in Regionale Gehaltsunterschiede. Für die Verhandlung genügt die Folgerung: Der Ort setzt den Korridor, Sie verhandeln darin.

Wenn Ihre Zahl aus einer anderen Stadt stammt

Fast alle bringen denselben Ankerwert mit: das bisherige Gehalt plus einen Aufschlag. Über eine Regionsgrenze hinweg ist dieser Anker falsch, und zwar in beide Richtungen.

Wer von München nach Chemnitz wechselt und die Münchner Zahl mitbringt, wirkt nicht fordernd, sondern unvorbereitet, und verliert Boden, bevor über Inhalte gesprochen wurde. Wer umgekehrt von Leipzig nach Stuttgart geht und sein altes Gehalt um zehn Prozent erhöht, unterbietet den örtlichen Korridor womöglich um mehrere hundert Euro im Monat – und erfährt davon nichts, denn eine zu niedrige Forderung korrigiert kaum ein Betrieb.

Rechnen Sie deshalb nicht von Ihrem alten Gehalt aus, sondern vom Niveau des Zielorts. Der bisherige Verdienst ist eine Zahl aus einem anderen Markt. Er gehört in das Gespräch allenfalls als Erklärung, nie als Begründung.

Tarif oder nicht: das entscheidet, worüber Sie reden

Die zweite Frage klärt sich in einem Satz, und Sie sollten ihn früh stellen: Sind Sie tarifgebunden, und nach welchem Tarifvertrag?

Lautet die Antwort ja, steht die Zahl weitgehend fest. Verhandelt wird dann etwas anderes, und zwar nichts Geringeres: die Entgeltgruppe, die Erfahrungsstufe beim Einstieg, die Anerkennung von Vorzeiten aus anderen Betrieben. Eine Stufe mehr ist in vielen Tabellen dauerhaft mehr wert als ein gut gelaufenes Gespräch in einem freien Betrieb – und sie ist nachprüfbar, weil die Tabelle öffentlich ist.

Lautet die Antwort nein, ist die Spanne offen, und Ihre Vorbereitung entscheidet.

Auch hier spielt der Ort hinein. Tarifbindung ist ungleich verteilt: dichter im Westen als im Osten, dichter im öffentlichen Dienst und in der Industrie als im Handel, im Gastgewerbe und in der Logistik. Wer in Dresden oder Magdeburg sucht, trifft in derselben Branche häufiger auf einen Betrieb ohne Tarifbindung als in Köln oder Stuttgart. Das macht die Verhandlung nicht aussichtslos, sondern wichtiger.

Wie die Zahl fällt

Vier Angaben gehören zusammen, sonst ist Ihre Zahl nicht lesbar.

Die Zahl selbst, und zwar eine einzige. Eine nach unten offene Spanne ist ihre eigene Untergrenze: Von 42.000 bis 48.000 bleibt beim Gegenüber 42.000 hängen.

Der Bezugszeitraum. Jahresbrutto ist in kaufmännischen und technischen Berufen üblich, Monatsbrutto in gewerblichen und pflegerischen. Sagen Sie dazu, welches Sie meinen.

Der Umfang. Vollzeit mit wie vielen Wochenstunden, mit oder ohne Sonderzahlungen, mit oder ohne Schicht- und Wochenendzuschläge. Gerade der letzte Punkt verschiebt Angebote erheblich; was dahintersteckt, steht in Zuschläge und Zulagen.

Der Standort. Bei Arbeitgebern mit mehreren Betriebsstätten sind die internen Gehaltsbänder häufig nach Standort gestaffelt. Sagen Sie deshalb, auf welchen Ort sich Ihre Zahl bezieht, und fragen Sie, ob dasselbe Band für Frankfurt am Main und für Rostock gilt. Wer das übergeht, verhandelt womöglich gegen eine Zahl, die für einen anderen Standort gedacht war.

Der Zeitpunkt

In die Bewerbung gehört eine Gehaltsangabe nur dann, wenn die Anzeige sie ausdrücklich verlangt. Im ersten Gespräch fällt die Frage meist gegen Ende; bis dahin haben Sie genug über den Zuschnitt gehört, um Ihre Zahl darauf zu beziehen. Am stärksten stehen Sie, wenn die Entscheidung im Grunde gefallen ist und nur noch die Konditionen fehlen.

Wird sehr früh gefragt und wissen Sie noch zu wenig, dürfen Sie das einmal sagen: dass Sie die Zahl nennen, sobald der Aufgabenzuschnitt klar ist. Beim zweiten Mal müssen Sie liefern.

Was in einer teuren Stadt sonst Geld wert ist

Wenn die Zahl nicht mehr steigt, steigt manchmal alles andere. In Ballungsräumen machen diese Posten oft den eigentlichen Unterschied:

  • Zuschuss zum Nahverkehrsticket oder ein Stellplatz
  • Tage ohne Anwesenheitspflicht; sie sparen Fahrzeit und Fahrgeld, siehe Pendeln und die Zeitrechnung
  • Hilfe bei der Wohnungssuche, in einzelnen Betrieben eine Werkswohnung
  • Übernahme der Umzugskosten, siehe Wer den Umzug bezahlt
  • Fortbildungsbudget und bezahlte Freistellung dafür – in Bayern und Sachsen besonders wichtig, weil es dort keinen gesetzlichen Bildungsurlaub gibt; die Wege dazu stehen in Weiterbildung finanzieren
  • eine im Vertrag terminierte Überprüfung der Vergütung, mit Datum und Maßstab

Der letzte Punkt wird am häufigsten mündlich zugesagt und am seltensten aufgeschrieben. Ohne Termin und Maßstab ist er nichts wert.

Die Erhöhung im laufenden Arbeitsverhältnis

Hier verhandeln Sie nicht gegen eine Einschätzung, sondern gegen eine Aktenlage – und die müssen Sie selbst führen. Führen Sie über das Jahr eine kurze Liste des Zuwachses: zusätzlich übernommene Aufgaben, Vertretungen, abgeschlossene Qualifikationen, behobene Störungen, eingearbeitete Kolleginnen und Kollegen.

Der zweite Teil der Vorbereitung ist der Blick nach draußen. Was in Ihrem Beruf an Ihrem Ort gezahlt wird und wie viele Betriebe dort gerade suchen, sehen Sie auf der Seite Ihrer Stadt und im Gehaltsvergleich nach. Aussprechen müssen Sie diese Kenntnis im Gespräch nicht; sie verändert trotzdem, wie ruhig Sie eine Zahl nennen. Eine Drohung mit dem Wechsel ist etwas anderes und wirkt meist genau einmal.

Bitten Sie vorab um einen eigenen Gesprächstermin, statt das Anliegen zwischen zwei anderen unterzubringen. Ein angekündigter Termin lässt beide Seiten vorbereitet hineingehen, und davon profitieren meistens Sie.

Die Grenzen, die nicht Sie setzen

Nach unten steht der gesetzliche Mindestlohn. Für 2026 liegt er bei 13,90 Euro in der Stunde; für 2027 ist eine Anhebung auf 14,60 Euro beschlossen (Stand 2026). Ost und West, Großstadt und Landkreis trennt er nicht – der Satz ist überall derselbe. Branchenmindestlöhne, etwa in der Pflege, im Bauhauptgewerbe oder im Gebäudereiniger-Handwerk, liegen darüber. Eine Vereinbarung unterhalb des jeweils geltenden Mindestlohns ist unwirksam.

Zur Seite hin hilft das Entgelttransparenzgesetz. Überschreitet die Belegschaft 200 Köpfe, dürfen Sie erfragen, nach welchen Kriterien der Betrieb die Vergütung festlegt und wie hoch das Vergleichsentgelt für eine Gruppe mit gleichwertiger Aufgabe liegt. Ein Druckmittel ist das nicht, aber es bringt Licht in eine undurchsichtige Lage.

Hinzu kommt europäisches Recht: Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz war bis Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Sie sieht unter anderem vor, dass Bewerberinnen und Bewerber das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne erfahren, bevor verhandelt wird, und dass nach dem bisherigen Gehalt nicht mehr gefragt werden darf. Wie weit die deutsche Umsetzung im Einzelnen reicht, sehen Sie am besten zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung nach. Die Hinweise hier ordnen die Lage; im Streitfall ersetzen sie keinen Rechtsrat.

Bevor Sie zusagen

Bitten Sie um ein schriftliches Angebot und nehmen Sie sich ein bis zwei Tage, um es zu prüfen; das ist üblich und gilt nicht als Zaudern. Gehen Sie dann das ganze Papier durch, nicht nur die Zahl. Arbeitszeit, Befristung, Probezeit, Kündigungsfristen und Nebenabreden gehören ebenso auf den Tisch. Wie Sie das Thema im Gespräch selbst platzieren, steht in Vorstellungsgespräch vorbereiten.

Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen Anzeigen aus ganz Deutschland, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.

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