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Bewerbung

Das Vorstellungsgespräch beginnt bei der Terminvereinbarung

Wer sich in einer anderen Stadt bewirbt, führt das Gespräch schon beim Abstimmen des Termins. Anreise, Kosten, Videoformat – und die Fragen, die im Raum dann kommen.

7 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Die meisten Ratgeber beginnen ein Vorstellungsgespräch mit dem Händedruck. Tatsächlich beginnt es mit der E-Mail, in der ein Termin vorgeschlagen wird. Wer in derselben Stadt wohnt, merkt davon nichts. Wer zweihundert Kilometer entfernt wohnt, trifft in dieser einen Antwort bereits drei Entscheidungen: wann, wie, und wer die Anreise trägt.

Dieser Text behandelt das Gespräch deshalb als Vorgang über mehrere Tage und nicht als Stunde im Besprechungsraum.

Die Terminantwort ist schon Teil des Gesprächs

Antworten Sie schnell, aber nicht unbedacht. Drei Punkte gehören in die Rückmeldung.

Der Zeitpunkt. Ein Termin am späten Vormittag lässt sich von Nürnberg nach München am selben Tag erreichen, einer um acht Uhr nicht. Nennen Sie zwei oder drei Zeitfenster, statt einen Vorschlag abzulehnen. Wer aus einem laufenden Arbeitsverhältnis kommt, sagt das dazu; die Rücksicht darauf ist üblich und wird Ihnen nicht als Zögern ausgelegt.

Die Form. Wenn die Entfernung groß ist, dürfen Sie ein Videogespräch als ersten Schritt vorschlagen. Das ist heute verbreitet und spart beiden Seiten einen Tag. Lehnen Sie umgekehrt ein angebotenes Videogespräch nicht ab, um Einsatz zu zeigen – Sie sparen dem Unternehmen damit nichts.

Die Dauer. Fragen Sie, wie lange der Termin angesetzt ist und ob mehrere Gespräche oder ein Rundgang vorgesehen sind. Bei weiter Anreise wird das oft an einem Tag gebündelt, und eine Rückfahrkarte, die zwei Stunden zu früh gilt, ist ein vermeidbares Ärgernis.

Wer die Anreise bezahlt

Nach gefestigter Rechtsprechung hat ein Unternehmen, das zu einem Vorstellungsgespräch auffordert, die dadurch entstehenden notwendigen Aufwendungen zu ersetzen; hergeleitet wird das aus den Vorschriften über die Geschäftsbesorgung, insbesondere aus § 670 BGB in entsprechender Anwendung. Erstattungsfähig sind Fahrtkosten, bei langer Anreise auch eine Übernachtung, im angemessenen Rahmen.

Zwei Einschränkungen sind wichtig. Der Anspruch kann vorab ausgeschlossen werden – dann muss der Ausschluss aber klar erklärt sein, in der Einladung oder in der Ausschreibung. Und angemessen heißt üblich: Bahnfahrt in der zweiten Klasse, kein Flug für eine Strecke, die der Zug in drei Stunden schafft.

Praktisch: Fragen Sie in der Terminantwort freundlich nach der Handhabung, statt hinterher eine Rechnung zu schicken. Heben Sie alle Belege auf und reichen Sie sie zeitnah ein. Und rechnen Sie damit, dass viele Häuser die Kosten auch ohne Nachfrage übernehmen, wenn man sie einreicht.

Ein Sonderfall ist das Gespräch, zu dem Sie aus eigenem Antrieb anreisen, etwa im Rahmen einer Initiativbewerbung. Hier besteht kein Anspruch.

Der Reisetag

Planen Sie rückwärts vom Termin und legen Sie einen Puffer ein, der eine ausgefallene Verbindung übersteht. Bei mehr als drei Stunden Anreise ist die Anreise am Vorabend das ruhigere Vorgehen, auch wenn sie eine Übernachtung kostet.

Sehen Sie sich den Weg vom Bahnhof zum Betrieb vorher an. Viele Standorte liegen in Gewerbegebieten am Rand, etwa in Bremen oder Dortmund, und der Bus dorthin fährt seltener, als die Kartenanwendung vermuten lässt.

Wenn Sie trotz allem zu spät kommen: anrufen, sobald Sie es wissen, mit einer realistischen neuen Zeit. Eine Verspätung ist verzeihlich, eine unangekündigte nicht.

Und nutzen Sie den Tag. Wer ohnehin in der fremden Stadt ist, kann den Nachmittag für einen Blick in den Stadtteil verwenden, in dem man wohnen würde, oder für eine Wohnungsbesichtigung. Das ist keine Zeitverschwendung, sondern die einzige Gelegenheit, die Entscheidung auf mehr zu stützen als auf Fotos.

Das Videogespräch

Technik eine halbe Stunde vorher prüfen, nicht fünf Minuten. Licht von vorn, Kamera auf Augenhöhe, ruhiger Hintergrund, Benachrichtigungen aus. Legen Sie die Telefonnummer der einladenden Person bereit; wenn die Verbindung abbricht, rufen Sie an, statt zu warten.

Zwei Dinge fallen im Video stärker auf als im Raum: Pausen wirken länger, und Blickkontakt entsteht nur, wenn Sie in die Kamera sehen und nicht auf das eigene Bild. Sprechen Sie etwas langsamer als gewohnt.

Der übliche Verlauf und die Selbstvorstellung

Fast überall folgt das Gespräch derselben Kette: Ankommen, Vorstellung des Hauses und der Stelle, Ihre Selbstvorstellung, Nachfragen zum Werdegang, Ihre Fragen, Organisatorisches.

Die Selbstvorstellung ist der einzige längere Redeanteil, den Sie vollständig steuern. Zwei bis drei Minuten genügen, und ein brauchbarer Bogen führt von der Ausbildung über die aktuelle Aufgabe mit Umfang und Verantwortung zu dem Grund, warum Sie hier sitzen. Nicht hinein gehört die vollständige Chronologie ab der Schule. Sprechen Sie den Text einmal laut und stoppen Sie die Zeit – das ist die ganze Übung.

Die Fragen, die kommen

"Warum wir?" Die brauchbare Antwort ist die konkrete: das Produkt, der Markt, die Betriebsgröße, eine Arbeitsweise, die Region.

"Warum wechseln Sie?" In Richtung Zukunft antworten. Kritik am bisherigen Haus ist zulässig, aber sie sollte sachlich und kurz bleiben.

"Wie stellen Sie sich den Arbeitsweg vor?" Diese Frage klingt organisatorisch und ist eine Frage nach Ihrer Beständigkeit. Antworten Sie mit einem Plan, nicht mit Zuversicht: ob Sie umziehen, ab wann, ob Sie zunächst pendeln und mit welcher Verbindung. Wenn ein Umzug ansteht, nennen Sie den Zeitrahmen, den Ihre Kündigungsfrist vorgibt.

"Ihre Stärken und Schwächen?" Bei den Stärken zählt der Beleg, nicht das Adjektiv. Bei den Schwächen wird die geschliffene Nichtantwort zuverlässig weitergebohrt; wählen Sie also eine echte Schwäche, die diese Aufgabe nicht im Kern trifft, und schildern Sie, wie Sie sie im Alltag auffangen.

"Haben Sie Erfahrung mit …?" Wenn nein, dann nein – und dazu, was Sie stattdessen mitbringen und wie schnell Sie sich einarbeiten. Was Sie sich hier anmaßen, kommt in den ersten Wochen heraus; siehe Probezeit.

Das Gehalt. Kommt meist gegen Ende. Wie man eine Zahl vorbereitet und wann man sie nennt, steht in Gehalt verhandeln. Wer die Region wechselt, prüft vorher, was der Zielort für den eigenen Beruf üblicherweise trägt – für viele Tätigkeiten steht das in den Gehaltsseiten, etwa für Koch.

Was nicht gefragt werden darf

Wo eine Frage keinen sachlichen Bezug zur ausgeschriebenen Tätigkeit hat, darf sie nicht gestellt werden; hergeleitet wird das aus dem Persönlichkeitsrecht und aus dem Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§ 1 und § 7 AGG). Unter dieses Verbot fallen üblicherweise die Schwangerschaft, die Familienplanung, die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft oder Partei und die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Nach Vorstrafen und nach dem Gesundheitszustand darf nur gefragt werden, soweit beides für die Aufgabe selbst eine Rolle spielt.

Eine unzulässige Frage begründet keine Pflicht zur wahren Antwort. Wer die Unzulässigkeit im Raum ausdrücklich feststellt, verändert allerdings den Ton, und das kann teurer sein als die Frage selbst; meist reicht es, das Gespräch sachlich auf die Aufgabe zurückzuführen. Der Abschnitt gibt eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ihre Fragen

"Nein, alles klar" ist die schwächste Antwort auf die letzte Frage des Gesprächs. Drei bis fünf vorbereitete Fragen reichen; stellen Sie die, die offen geblieben sind.

  • Wie füllt sich auf dieser Stelle ein gewöhnlicher Dienstag?
  • Ist die Position neu geschaffen, oder hat sie jemand vor mir ausgefüllt?
  • Was müsste ich in einem halben Jahr erreicht haben, damit Sie zufrieden sind?
  • Wer begleitet die Einarbeitung, und über welchen Zeitraum?
  • Gibt es weitere Standorte, und wie oft wäre ich dort?
  • Wann fällt die Entscheidung, und wann darf ich mich melden, wenn ich nichts höre?

Danach

Notieren Sie noch am selben Tag, was Sie erfahren haben – nach dem dritten Termin verschwimmen die Häuser ineinander. Reichen Sie die Reisekosten ein. Und melden Sie sich, sobald die genannte Frist verstrichen ist; das ist keine Aufdringlichkeit, sondern gehört zum Verfahren.

Kommt eine Absage, bitten Sie um den Grund. Sie erhalten ihn nicht immer, aber eine solche Auskunft ist mehr wert als jede allgemeine Empfehlung. Was sonst noch offen ist, steht in den offenen Stellenangeboten.

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