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Karriere

Quereinstieg: erst die Sperre prüfen, dann den Ort

Ob ein Berufswechsel gelingt, hängt an zwei Größen: an der Frage, ob der Zielberuf einen Abschluss zwingend verlangt – und daran, was am eigenen Ort überhaupt angeboten wird.

7 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Über einen Berufswechsel wird meist so gesprochen, als wäre er eine Frage der Person: genug Mut, genug Ausdauer, die richtige Motivation. Tatsächlich wird er von zwei nüchternen Größen entschieden, und beide lassen sich in einem Nachmittag klären.

Die erste ist bundesweit gleich: Verlangt der Zielberuf einen anerkannten Abschluss, oder nicht? Die zweite ist örtlich und wird fast immer übersehen: Wird der Einstieg dort, wo Sie leben, überhaupt angeboten? Ein Quereinstieg, der in Ulm ein gangbarer Weg ist, kann hundert Kilometer weiter praktisch nicht existieren, weil die Betriebe fehlen, die ihn tragen.

Erste Prüfung: gibt es eine Sperre?

Manche Tätigkeiten setzen eine bestimmte Qualifikation zwingend voraus. Das lässt sich nicht durch Erfahrung, Engagement oder ein wohlwollendes Unternehmen ersetzen, und es ist der einzige Teil dieser Prüfung, der vom Ort unabhängig ist.

  • Pflege. Bestimmte Tätigkeiten sind den ausgebildeten Pflegefachpersonen vorbehalten; das Pflegeberufegesetz regelt das ausdrücklich. Als Pflegefachkraft arbeitet nur, wer die Ausbildung hat. Daneben gibt es allerdings Assistenz- und Helferberufe mit kürzeren, eigenständigen Qualifikationen – für viele Wechselnde der reale Einstieg.
  • Heilkunde und Heilberufe. Approbation oder eigene Erlaubnis, ohne Ausnahme.
  • Rechts- und Steuerberatung. Die Beratung selbst ist gesetzlich vorbehalten. Die Zuarbeit in Kanzleien ist es nicht, und über sie führt der übliche Weg.
  • Handwerk. Hier wird am häufigsten falsch verstanden: Die Meisterpflicht in den zulassungspflichtigen Handwerken betrifft die selbstständige Ausübung, nicht die Beschäftigung. Als Angestellte oder Angestellter dürfen Sie in fast allen dieser Gewerke arbeiten und lernen.
  • Fahrberufe. Fahrerlaubnisklassen und die Berufskraftfahrerqualifikation sind Pflicht, aber erwerbbar – und häufig finanziert ein Unternehmen sie, weil es ohnehin Fahrer sucht.

Fällt Ihr Ziel unter eine echte Sperre, ist die Frage nicht "ob", sondern "über welche Ausbildung". Fällt es nicht darunter, geht es weiter zum zweiten Teil.

Zweite Prüfung: was gibt es hier?

Jetzt wird es örtlich. Ein Quereinstieg braucht einen Betrieb, der bereit ist, jemanden ohne einschlägigen Abschluss einzuarbeiten – und diese Bereitschaft verteilt sich ungleich über das Land.

Sehen Sie sich drei Dinge an:

Die Zahl und die Sprache der Ausschreibungen. Öffnen Sie die Stellenliste für Ihren Ort und lesen Sie nicht nur die Überschriften. Formulierungen wie "auch Quereinsteiger willkommen", "wir bilden Sie ein" oder "Umschulung möglich" sind belastbare Signale; eine Anzeige, die eine abgeschlossene Ausbildung als Muss nennt, ist eine Absage vor der Bewerbung. In Städten mit vielen mittleren Betrieben – etwa Bielefeld oder Braunschweig – findet sich davon mehr als in Regionen, in denen wenige große Arbeitgeber den Markt bestimmen.

Die Branchenstruktur vor Ort. In einer Hafen- und Logistikstadt wie Bremen trägt ein Wechsel in die Logistik weiter als anderswo; wo Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen den Markt prägen, ist es das Gesundheitswesen; im Handwerk hängt alles an der Bautätigkeit der Region. Die Branche, die vor Ort Personal sucht, ist die Branche, die einarbeitet.

Die Anbieter der Qualifizierung. Umschulungen, Teilqualifizierungen und Prüfungen finden an bestimmten Orten statt. Kammern, Bildungsträger und Berufsschulen sitzen in den größeren Städten; wer in der Fläche wohnt, rechnet Fahrzeit und Fahrtkosten über ein bis zwei Jahre mit. Fragen Sie früh bei der zuständigen Kammer nach, welche Lehrgänge tatsächlich zustande kommen – ein Angebot im Katalog ist noch kein Kurs.

Wenn die Antwort für Ihren Ort ungünstig ausfällt, gibt es zwei Auswege: ein anderes Ziel oder eine andere Stadt. Beides ist eine legitime Entscheidung, und beides sollte bewusst getroffen werden, nicht nach acht Monaten erfolgloser Bewerbungen.

Die Wege zu einem Abschluss

Einstieg über den Betrieb. Sie fangen als angelernte Kraft an und eignen sich das Handwerk an der Maschine an. Das geht schnell und sichert am wenigsten ab: Die Eingruppierung bleibt ohne Papier dauerhaft unter der von Ausgebildeten, und spätestens beim nächsten Arbeitgeber taucht die Frage erneut auf. Tragfähig wird dieser Weg erst, wenn eine spätere Qualifizierung schwarz auf weiß vereinbart ist.

Umschulung. Das Berufsbildungsgesetz kennt die berufliche Umschulung als eigenen Weg in einen anerkannten Beruf – verkürzt gegenüber der regulären Ausbildung und abgeschlossen mit einer Prüfung vor der Kammer. Sie läuft entweder in einem Betrieb oder bei einem Bildungsträger.

Externenprüfung. Wer den Beruf jahrelang ausübt, aber kein Zeugnis darüber hat, kann zur Abschlussprüfung antreten, ohne je in der Ausbildung gewesen zu sein. § 45 Abs. 2 BBiG verlangt dafür im Regelfall eine einschlägige Tätigkeit von mindestens dem Eineinhalbfachen der vorgeschriebenen Ausbildungsdauer; § 37 Abs. 2 HwO enthält die entsprechende Regel für das Handwerk. Über die Zulassung entscheidet die Kammer. Für Angelernte mit langer Praxis ist das häufig die kürzeste Strecke zu einem anerkannten Abschluss.

Teilqualifizierung. Das Berufsbild wird in Module zerlegt, die einzeln belegt und einzeln bescheinigt werden. Der Vorteil liegt im Zuschnitt: Module lassen sich neben einer Beschäftigung absolvieren, und am Ende der Kette kann die Externenprüfung stehen.

Zweitausbildung. Dauert am längsten, hinterlässt aber keine Fragen. Sie lohnt sich vor allem in jüngeren Jahren und in Berufen, deren Ausbildungsvergütung zum Leben reicht.

Wer das bezahlt

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist im Dritten Sozialgesetzbuch geregelt: § 81 SGB III für die Weiterbildung Arbeitsloser und von Arbeitslosigkeit Bedrohter – in der Praxis über einen Bildungsgutschein –, § 82 SGB III für Beschäftigte im laufenden Arbeitsverhältnis, § 87a SGB III für ein zusätzliches Weiterbildungsgeld bei längeren Maßnahmen.

Zwei Hinweise dazu. Erstens entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall, ob und in welcher Höhe gefördert wird; feste Zusagen aus zweiter Hand gibt es nicht. Fragen Sie dort, bevor Sie einen Vertrag mit einem Träger unterschreiben – eine bereits begonnene Maßnahme lässt sich in der Regel nicht nachträglich fördern.

Zweitens ist die Zuständigkeit an Ihren Wohnort gebunden. Die Agentur oder das Jobcenter, mit dem Sie sprechen, ist die Ihres Ortes, und die Beurteilung der Arbeitsmarktlage, die in die Entscheidung einfließt, ist die des dortigen Bezirks. Wer ohnehin über einen Umzug nachdenkt, klärt das besser vorher als mittendrin.

Ihre bisherige Arbeit ist das Argument

In Quereinsteigerbewerbungen wird der alte Beruf meist kleingeredet, als sei er ein Versäumnis. Dabei ist er das Einzige, was Sie von allen anderen im Stapel trennt.

Formulieren Sie ihn deshalb in den Begriffen des Zielberufs. Aus Jahren an der Ladentheke werden Gespräche unter Zeitdruck, Beschwerdebearbeitung und Verantwortung für den Kassenbestand. Aus Jahren in der Küche werden Schichtdienst, Hygienevorschriften und ein Kopf, der bei Gedränge ruhig bleibt. Aus Jahren an der Linie werden Prüfschritte, Dokumentationspflichten und Maschinenbedienung – lauter Dinge, die im Alltag eines Industriemechanikers ebenso vorkommen wie in dem eines Servicetechnikers.

Sichtbar wird das, indem Sie die Aufgabenzeilen umsortieren: Was zum Ziel gehört, kommt nach vorn. Wie das aussieht, steht in Der Lebenslauf als Landkarte. Im Anschreiben gehören drei Punkte zusammen: der Grund für den Wechsel in Richtung Zukunft formuliert, die Brücke zwischen alter und neuer Tätigkeit, und der Plan – Kurs, Prüfung, Umschulung. Der Plan nimmt dem Wechsel das Beliebige.

Die Rechnung vorher aufmachen

Drei Zahlen sollten Sie kennen, bevor Sie kündigen: wie lange die Übergangszeit dauert und wovon Sie in ihr leben; wie groß der Gehaltsknick am Anfang ausfällt und wie lange er anhält; und was passiert, wenn es nicht klappt. Rechnen Sie die Ortskosten dazu – Fahrten zum Träger, gegebenenfalls ein Umzug, in jedem Fall Zeit.

Unangenehm ist diese Rechnung immer, nützlich genau deshalb: Zwischen einem Wechsel, der durchgeplant ist, und einem, der nach acht Monaten scheitert, liegt meistens nichts anderes.

Das erste Jahr

Entscheiden Sie sich für den Betrieb, der wirklich einarbeitet, und nicht für den, der am besten zahlt. Was Sie in den ersten zwölf Monaten lernen, ist die eigentliche Qualifikation – danach treten Sie nicht mehr als Quereinsteigerin auf, sondern als Fachkraft mit einem Jahr im Beruf.

Werfen Sie vor der Unterschrift einen Blick auf die Klauseln zur Probezeit, und lassen Sie zugesagte Lehrgänge mit Zeitraum und Kostenträger in den Vertrag schreiben. Verschaffen Sie sich außerdem vorher ein realistisches Bild des Ziels: Auf den Berufsseiten liegen Tätigkeiten, Voraussetzungen und Verdienst nebeneinander – etwa bei Koch oder Elektroniker. Schneller lässt sich eine Zielvorstellung nicht überprüfen, bevor sie Geld kostet.

Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen Anzeigen aus ganz Deutschland, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.

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